Kursangebot
Hier bekommst Du Antworten auf Deine Fragen zu jeder Führerscheinklasse:
• Um welches Fahrzeug handelt es sich?
• Wie alt muss ich sein?
• Wieviel Theorie- und Praxisstunden benötige ich mindestens?
• Wo ist die Prüfung?
Wenn es Fragen zu den jeweiligen Kosten gibt, beantworten wir diese gerne per Mail, oder in einem persönlichen Gespräch während unserer jeweiligen Bürozeiten.
Führerscheinklasse: Mofa
Fahrzeug: Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Bauart muss Gewähr bieten, nicht schneller als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn zu betragen
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie: 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praxis: 1 Doppelstunde zu 90 Minuten
Prüfung: Die theoretische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt und beinhaltet 20 Prüfungsfragen. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Bei bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung
Führerscheinklasse: AM (Kleinkraftrad)
Fahrzeug: Kleinkrafträder bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick,Moped) bei elektr. Antriebsmaschine mit einer bbH von max. 45 km/h bzw. bei Verbrennungsmotor mit einer bbH max. 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre
Probezeit: fällt nicht unter Probezeit und ist daher nicht anrechnungsfähig
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 2 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff (-> Bei Kl. B dann nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis: Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung: Die theoretische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 55 min in Tübingen.
Führerscheinklasse: A1 (Leichtkraftrad)
Fahrzeug: Leichtkrafträder, Hubraum max. 125 cm³, max. 11 kW Nennleistung
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: Klasse AM
Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. auf Kl. B)
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff (-> Bei Kl. B dann nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden zu je 45 min. klassenspezifischen Stoff)
Praxis: 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 70 min.
Führerscheinklasse: B196 (Leichtkraftrad mit dem PKW-Führerschein)
Fahrzeug: Leichtkrafträder, Hubraum max. 125 cm³, max. 11 kW Nennleistung
Mindestvoraussetzung: Mindestens 25 Jahre alt, 5 Jahre Besitz Klasse B, erfolgreiche Fahrerschulung
Theorie: 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff
Praxis: mindestens 5 Doppelstunden (zu je 45min.)
Prüfung: Keine Prüfung, nach erfolgreicher Schulung erteilen einer Bestätigung, Eintrag der Schlüsselzahl im Führerschein
Führerscheinklasse: A2 Stufenführerschein (Kraftrad)
Fahrzeug: Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und max. 35 kW (48 PS) Nennleistung. Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: Klasse A1 + AM
Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. bei Vorbesitz Kl. B)
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff. Bei 2jährigem Vorbesitz A1 nur noch praktische Aufstiegsprüfung notwendig!!!
Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. B vorhanden ist: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspez. Stoff
Praxis: 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 70 min.
Führerscheinklasse: A Direkteinstieg (Kraftrad)
Fahrzeug: Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre
Beinhaltet: Klasse A1 + A2 + AM
Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. bei Vorbesitz Kl. B)
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff. Bei 2jährigem Vorbesitz A2 nur noch praktische Aufstiegsprüfung notwendig!!!
Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. B vorhanden ist: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspez. Stoff
Praxis: 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 70 min.
Führerscheinklasse: B (Pkw)
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge (ausgen. Krafträder) bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger, max. 8 Fahrgastplätze.
Mindestalter: 17/18 Jahre (Anmeldung empfehlenswert 6 Monate vor dem Geburtstag)
Beinhaltet: Klasse L + AM
Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt, wenn es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. von Klasse A1 handelt)
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 2 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff (Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. A, A1, A2 oder AM vorhanden: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis: 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 55 min.
Führerscheinklasse: B 197(Pkw Automatikprüfung mit Möglichkeit Schaltgetriebe zu fahren)
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge (ausgen. Krafträder) bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger, max. 8 Fahrgastplätze.
Mindestalter: 17/18 Jahre (Anmeldung empfehlenswert 6 Monate vor dem Geburtstag)
Beinhaltet: Klasse L + AM, zusätzliche Schulung auf Schaltgetriebe, Möglichkeit trotz Automatikprüfung später Schaltgetriebe zu fahren!
Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt, wenn es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. von Klasse A1 handelt)
Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 2 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff (Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. A, A1, A2 oder AM vorhanden: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis: 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 55 min.
Führerscheinklasse: BE (Pkw)
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger >750 Kg, zGm der Kombination> 4250 Kg;
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: Vorbesitz Kasse B erforderlich !
Probezeit: In Anlehnung an Klasse B
Theorie: entfällt bei Vorbesitz Klasse B
Praxis: 5 Sonderfahrten (3 Überland- / 1 Autobahn- / 1 Nachtfahrten)
Prüfung: Die praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Keine Theorieprüfung erforderlich. Dauer der praktischen Prüfung: 55 min.
Führerscheinklasse: C (Lkw)
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, max. 8 Fahrgastplätze (außer dem Führersitz), zuzüglich Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Beinhaltet: Klasse C1 + B + L + M. Vorbesitz Kasse B erforderlich !
Geltungsdauer: 5 Jahre (danach medizinisches Gutachten erforderlich)
Theorie: 6 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 10 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff
Praxis: 10 Sonderfahrten (5 Überland- / 2 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 85 min.
Führerscheinklasse: CE (Lkw)
Fahrzeug: Kombination der Kraftfahrzeuge der Klasse C (mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t) und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre (Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zul. GesGewicht inkl. Anhänger)
Beinhaltet: Klasse C1 + BE + T. Vorbesitz Kasse C erforderlich !
Geltungsdauer: 5 Jahre (danach medizinisches Gutachten erforderlich)
Theorie: 6 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff + 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff
Praxis: 10 Sonderfahrten (5 Überland- / 2 Autobahn- / 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung findet beim TÜV in Tübingen statt. Dauer der praktischen Prüfung: 85 min.
Kurs: Aufbauseminar (ASF) für Fahranfänger
Wann notwendig?: Bei einem schwerwiegender Verstoß oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstöße innerhalb der 2-jährigen Probezeit bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis in den Klassen A, A beschränkt, A1 und B
Schwerwiegende Vertöße sind z.B.:
• Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
Weniger schwerwiegende Verstöße sind z.B.:
• Abbiegen mit Gefährdung, Fahren ohne Licht bei erheblichen Sichtbehinderungen
Kursumfang: 4 theoretische Sitzungen zu je 135 Minuten + 1 Fahrprobe 30 Minuten
Zeitraum: max. 2-4 Wochen
Ziel: Sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten
Wichtig! Am Ende des Aufbauseminars wird eine Teilnahmebescheinigung erstellt. Dieser Nachweis muss vom Teilnehmer bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wird auch nur ein Teil des Seminars versäumt, so darf keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!
Kurs: Fahreigungsseminar (FES)
Wann notwendig?: Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Kursumfang: Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
- verkehrspädagogische Teilmaßnahme und
- verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Zeitrahmen: 2 x 90 Minuten Fahrschule + 2x 75 Minuten Verkehrspsychologe
Ziel: Erarbeiten der Gründe für Verkehrsverstöße und verbessern von Verhaltensmustern
Wichtig! Am Ende des Aufbauseminars wird eine Teilnahmebescheinigung erstellt. Dieser Nachweis muss vom Teilnehmer bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wird auch nur ein Teil des Seminars versäumt, so darf keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!